Einschreibung

Wann werden Kinder schulpflichtig?

Kinder, die am 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet haben, werden schulpflichtig und treten in den Kindergarten ein. Die Bewilligung des "Schulkreiswechsels aus sprachlichen Gründen" muss vor Eintritt in den Kindergarten eingeholt werden, spätestens aber bis zum 28. Februar vor der Einschulung. Die gesamte Schulzeit wird in der gleichen Sprache absolviert.

Welche Kinder besuchen die Deutschsprachige Regionalschule Freiburg?

Sieben französischsprachige Gemeinden rund um Freiburg haben sich vertraglich zu einer Zusammenarbeit mit unserer Schule entschieden, damit Kinder dieser Gemeinden auf Deutsch eingeschult werden können:
Corminboeuf, Givisiez, Granges-Paccot, Marly, Matran, Pierrafortscha und Villars-sur-Glâne.

Die Familie muss folgende Vorgaben erfüllen, um in der Regionalschule Freiburg eingeschult werden zu können:

  • Die Familie wohnt in einer der oben aufgeführten Gemeinden.
  • Mindestens ein Elternteil ist deutscher Muttersprache.

Wie müssen die Eltern vorgehen, wenn eine Einschulung in die Deutschsprachige Regionalschule Freiburg gewünscht wird?

  • Die Eltern richten ein schriftliches Gesuch für einen "Schulkreiswechsel aus sprachlichen Gründen" an das zuständige französische Schulinspektorat. Im Gesuch muss die „sprachliche Situation“ der Familie kurz geschildert und darauf hingewiesen werden, dass mindestens ein Elternteil deutscher Muttersprache ist.
  • Das französische Schulinspektorat holt bei der Wohngemeinde, bei der deutschsprachigen Schulinspektorin und bei der Schuldirektion der Regionalschule Freiburg eine Stellungnahme ein und entscheidet aufgrund der Rückmeldungen.
  • Das französische Schulinspektorat teilt den Eltern und der Deutschsprachigen Regionalschule Freiburg den Entscheid mit.

Das Gesuch ist an folgende Adresse zu richten, mit Angabe der zuständigen Inspektorin/des zuständigen Inspektors (Auflistung siehe unten):

Inspectorat scolaire (1H - 11H)
Route André-Piller 21, 1762 Givisiez, Tel.: 026 305 73 80  inspectorat.scolaire@fr.ch

Zuständige Schulinspektoren nach Gemeinden:

Für die Gemeinden Marly, Pierrafortscha   > Herr Marc Luisoni

Für die Gemeinden Corminboeuf, Givisiez, Ganges-Paccot, Villars-sur-Glâne   >  Frau Carole Angéloz

Für die Gemeinde Matran   >  Frau Virginie Milan

 

Die weiteren Schritte nach einem genehmigten Gesuch:

  • Sobald die Schule die offizielle Bewilligung des französischen Schulinspektorats erhalten hat, schickt sie das Einschreibeformular an die Eltern. Diese füllen dieses aus und senden es an die Schule zurück.
  • Weitere Informationen rund um die Schule erhalten die Eltern jeweils im Mai/Juni.